Beispiele/Erläuterungen für die Versicherung von Solaranlagen 10.99

Mannheimer SOLAR-Versicherung

Mannheimer Versicherungs AG, 68165 Mannheim, Augustaanlage 66


Vermittler: Kroschl Solartechnik, 81673 München

Nachfolgend werden in Kurzform Hinweise zum Versicherungsschutz von Solaranlagen gegeben. Grundsätzlich gelten die dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen.

Abgrenzung Haftpflichtversicherung und Sachversicherung

Die gesetzlichliche Haftpflicht regelt Schäden, die beim Errichten oder Betreiben einer Solaranlage Dritten zugefügt werden (Personen-, Sach-, Vermögensschäden).

Beispiele: - die Solaranlage löst sich vom Dach und beschädigt ein fremdes Auto

- das EVU beschuldigt einen PV-Betreiber, daß durch seine Netzeinspeisung es zu

Störungen bei der Elektrizitätsversorgung kommt

Arten: - Bauherrenhaftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht als Bauherr

- Betreiberhaftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht als Bauherr und Betreiber

Sachversicherung: Gebäude- oder Solarversicherung

Gebäudeversicherung: nur die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel können versichert werden

(Anmeldung der Solaranlage beim Gebäude-Versicherer)

Solarversicherung

Versicherte Sachen

- alle solartechnischen Einrichtungen zur Stromerzeugung (Photovoltaik)

- Brauchwassererwärmung und Raumheizung

sowie alle zum Betrieb der jeweiligen Anlage notwendigen Komponenten

 

Allgefahrendeckung, außer:

Abnutzung und Geräteausfall (Schäden, die nicht nachweislich von außen auf

                    die Anlage eingewirkt haben) sowie: Krieg, Streik, Kernenergie, Erdbeben

 

Schadenbeispiele

Diebstahl

Vandalismusschäden, z.B. durch Steinschleuder

Überspannungsschäden am Wechselrichter einer PV-Anlage (z.B. durch Blitzschlag)

 

Ausfallversicherung

                    Im Falle eines Sachschadens an der Anlage ersetzt der Versicherer anfallende Ausfallkosten

 

Mindestbeitrag

Mindestbeitrag für Photovoltaik DM 195,50 (incl. gesetzliche Versicherungssteuer, z.Zt. 15%) bzw. für Solarthermie DM 172,50 brutto.

 

Damit können z.B. PV-Anlagen auf Satteldächern in einem Gesamtwert bis zu DM 85.000,- ohne Selbstbehalt versichert werden. Höherwertige Anlagen oder andere Risikoklasse: Anfrage beim Unterzeichner!

 

Umfang der Entschädigung

Bei einem Teilschaden werden die notwendigen Wiederherstellungskosten abzüglich des

Wertes des Altmaterials ersetzt. Zudem werden je nach dem Grade der Abnutzung und Alterung gegebenenfalls Abzüge "neu für alt" vorgenommen.

Bei einem Totalschaden wird bis zur Versicherungssumme gehaftet.

 

Geräte-/Anlagenverzeichnis

Jede einzelne Anlage/Gerät ist in einer separaten Position zu erfassen, wobei möglichst viele

Daten wie Hersteller, Baujahr, Type, Fabr.-Nummer, Leistung u. ä. anzugeben sind.

Möglichst Rechnungskopie beifügen!

 

 

Montageversicherung von Solaranlagen

In Einzelfällen kann beim Unterzeichner eine Montageversicherung von Solaranlagen beantragt werden.

Versicherte Sache

die zu montierende bzw. zu installierende Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie)

Nicht versichert sind

- die Montageausrüstung (Geräte, Werkzeuge, Gerüste, etc.)

- Produktionsstoffe, Betriebs- und Hilfsstoffe (Sole)

- Akten, Zeichnungen

 

Versicherte Gefahren

Versichert sind Schäden an oder Verluste von versicherten Sachen, die während der Montage unvorhergesehen und plötzlich eintreten.

 

Schadenbeispiele

Diebstahl (wobei ein Selbstbehalt von mind. 25% vereinbart wird)

Vandalismusschäden während der Montage

Bruchschäden aufgrund Absturz